Upstairs Berlin GbR
Dr. Harriet Häußler & Dr. Aeneas Bastian
Am Kupfergraben 10
3. Stock
10117 Berlin

T: +49-30-209 157 90
F: +49-30-209 157 919

info(a)upstairs-berlin.com
www.upstairs-berlin.com

Upstairs berlin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Gesellschafter und Eigentümer der upstairs berlin GbR sind Dr. Harriet Häußler und Dr. Aeneas Bastian.

Konzeption: Dr. Harriet Häußler, Dr. Aeneas Bastian und Stéphane Biesenbach/upstairs berlin, Berlin
Layout/Umsetzung: Stéphane Biesenbach/Syseleven, Berlin, Judith Karla, Berlin

Fotonachweis:
John Finneran: John Finneran, New York, Ludger Paffrath, Berlin
Anna Genger: Ludger Paffrath, Berlin
David Jones: Ludger Paffrath, Berlin
Ilias Papailiakis: The Breeder, Athen, Ludger Paffrath, Berlin
Simon Schubert: Maurice Cox, Köln, Ludger Paffrath, Berlin, Simon Schubert, Köln, Michael Streckbein, Köln
Christine Schulz: Christine Schulz, Garbolzum, Ludger Paffrath, Berlin
Diamantis Sotiropoulos: Ludger Paffrath, Berlin
Emma Stibbon: Ludger Paffrath, Berlin
Veronika Veit: Veronika Veit, München, Ludger Paffrath, Berlin
Andy Warhol: Joachim Schulz, Berlin, Lea Gryze, Berlin, Jochen Littkemann, Berlin, Jörg von Bruchhausen, Berlin, Ludger Paffrath, Berlin

© die Künstler

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der UPSTAIRS BERLIN GbR (im folgenden UPSTAIRS genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Zahlungsbedingungen; Eigentumsvorbehalt
(1) Die Herausgabe des Werkes an den Kunden erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises. Die Zahlung des Kaufpreises kann in bar oder durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von UPSTAIRS geleistet werden.
(2) Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von UPSTAIRS.
(3) Der Kunde ist während dieser Zeit jedoch berechtigt, das Werk im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche künftigen Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf entstehen, an UPSTAIRS ab.
(4) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Vorbehaltseigentums ist nicht zulässig.
§ 3 Fälligkeit und Verzug; Schadensersatz
(1) Der Kaufpreis wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig, sofern nicht in der Rechnung ein späterer Fälligkeitstermin angegeben ist.
(2) Kommt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann UPSTAIRS neben den gesetzlich vorgesehenen Verzugsfolgen nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und ggf. die Herausgabe des noch in ihrem Eigentum stehenden Werkes verlangen.
(3) Im Falle eines Rücktritts nach Absatz 2 hat UPSTAIRS das Recht, vom Kunden denjenigen Schaden ersetzt zu verlangen, der ihr durch die Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten des Kunden entsteht.
§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltung
(1) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von UPSTAIRS anerkannt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts muss der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(2) Für den Fall, dass gleichzeitig mehrere Werke an den Kunden verkauft werden, stellt die Veräußerung jedes einzelnen Werkes ein gesondertes Vertragsverhältnis dar.
§ 5 Leistungsort; Lieferung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Leistungs- und Erfüllungsort hinsichtlich der vertraglichen Pflichten von UPSTAIRS der Geschäftssitz der Galerie.
(2) Auf Wunsch des Kunden wird das Werk an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Sofern nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde die Transportkosten.
(3) Befindet sich der Kunde mit der Annahme des Werkes im Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist UPSTAIRS berechtigt, einen daraus resultierenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
§ 6 Gewährleistung; Haftungsbegrenzung
(1) UPSTAIRS garantiert die Echtheit sämtlicher von ihr verkauften Werke. Kunstwerke sind jedoch von Umwelteinflüssen abhängig, so dass sich z.B. Material und Farbe verändern können. Für derartige Veränderungsprozesse übernimmt UPSTAIRS keine Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgenommen sind auch Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege oder Lagerung eines Kunstwerkes auf Seiten des Kunden zurückzuführen sind.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel des gelieferten Werkes sind ausgeschlossen, wenn er UPSTAIRS den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Ablieferung des Werkes anzeigt. Offensichtlich ist ein Mangel, der derart deutlich zutage tritt, dass er auch für einen nicht fachkundigen Käufer ohne besondere Aufmerksamkeit erkennbar ist. Ist der Kunde Kaufmann, richten sich seine Untersuchungspflichten nach § 377 HGB.
(3) Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Liegt ein von UPSTAIRS zu vertretender Mangel des Werkes vor, ist UPSTAIRS nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinn des § 13 BGB ist. Ist UPSTAIRS zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht in der Lage oder verzögert sich diese unangemessen lange aus Gründen, die UPSTAIRS zu vertreten hat, oder schlägt die Mängelbeseitigung zum 2. Mal fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit des Werkes lediglich unerheblich mindert. Im Falle des Rücktritts beschränkt sich die Verpflichtung von UPSTAIRS auf die Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Werkes.
(5) Im Hinblick auf Mängel technischer Geräte, sofern sie Bestandteil des Werkes sind, tritt UPSTAIRS eventuelle, ihr gegenüber dem Lieferanten zustehende, Gewährleistungsansprüche an den Kunden ab. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen UPSTAIRS bestehen nicht. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist.
(6) UPSTAIRS haftet darüber hinaus nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von UPSTAIRS wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Rückkaufoption
Für den Fall, dass der Kunde das Werk innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Versteigerung zum Verkauf anbieten möchte, erklärt er sich dazu bereit, das Werk zunächst zu einem in diesem Zeitpunkt reellen Marktpreis UPSTAIRS zum Rückkauf anzubieten.
§ 8 Ausstellungsrecht
Der Kunde erklärt sich dazu bereit, das erworbene Werk auf Anfrage gelegentlich im Rahmen einzelner nichtkommerzieller Ausstellungen des Künstlers zeitlich begrenzt zur Verfügung zu stellen. Den Kunden treffen diesbezüglich keinerlei Versand-, Verpackungs- oder Versicherungskosten. Darüber hinaus kann er bestimmen, ob er namentlich als Leihgeber genannt werden oder anonym bleiben möchte.
§ 9 Gerichtsstand
(1) Für die Durchführung dieses Vertrages gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Berlin.
(3) Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Berlin.
§ 10 Salvatorische Klausel; Schriftformerfordernis
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich aufgehoben werden.

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